Zur Lesermeinung "Realität
nur scheibchenweise" von Reiner Scheffler vom 14. Dezember 2005:
Die Döllnitzbahn bedarf ganz sicher nicht des Rats eines vermeintlichen Fachmanns (Eisenbahner und
Mitglied in zwei Eisenbahnvereinen), als der sich Herr Scheffler ins Licht rückt. Man muss wissen,
dass Herr Scheffler stets ein Gegner der Döllnitzbahn war und seine fachmännischen Ratschläge
entsprechend tendenziös sind.
Er stellt Dinge in den Raum, die nicht den Tatsachen entsprechen. So entspricht es nicht der
Wahrheit, dass die "dritte Lok" nicht zum Bestand der Döllnitzbahn zählen würde. Sie
steht wegen Vermietung lediglich derzeit nicht zu unserer Verfügung. Das Gesundbeten eines
Dampfkessels lässt sich aus den relevanten Vorschriften nicht ableiten und ist als zulässiges
Verfahren zumindest bei der DGB als öffentliche Bahn nicht anwendbar.
Vielleicht sollte Herr Scheffler zur Kenntnis nehmen, dass sich seit seiner Zeit bei der Bahn viele
Vorschriften verändert haben.
Den Begriff der Erbärmlichkeit des Zustandes von Oberbauanlagen kann man aus dem gesetzlichen
Regelwerk ebenfalls nicht ableiten. Die DBG gewährleistet im Sinne des Eisenbahnrechts einen
sicheren Betrieb, der unter aufsichtsbehördlicher Kontrolle steht, und zieht dann die Notbremse,
wenn dieser rahmen erschöpft ist (zum Beispiel Stützmauer). Mit einem Schmalspurbahnfestival im
April/Mai 2006 in Mügeln ist man an die Döllnitzbahn bislang nicht herangetreten. Mit dem Vorhalt
einer Hinhaltestrategie können wir nichts anfangen. Die Döllnitzbahn, Geschäftsleitung und
Belegschaft, waren bislang die einzigen Garanten, dass es die DGB überhaupt noch gibt.
Gerhard J. Curth, Geschäftsführer der Döllnitzbahn
Anmerkung des Webmasters: Die "falsche"
Schreibweise des Döllnitzbahn-Firmenkürzels wurde von der Zeitungsmeldung übernommen, da mir
nicht bekannt ist, ob es eventuell eine Umbenennung der Döllnitzbahn GmbH (aus welchen Gründen
auch immer) gab!