Der OAZ-Beitrag "Paralleler Bus bremst Döllnitzbahn aus"
vom 11. Januar 2005 hat in der Region eine heftige Diskussion ausgelöst. Hier die
Stellungnahmen der verschiedenen Interessenvertreter.
Neues Betriebskonzept soll auf Tourismus setzen
Der Torgau-Oschatzer Landrat Robert Schöpp meint zum Thema:
Das
Problem der Döllnitzbahn wird auf einen einfachen Nenner gebracht: Stellt den effektiven Bus ein
und subventioniert die relativ teure Bahn weiter. Damit nicht der falsche Eindruck entsteht: Ich werde auch künftig
alles für den Erhalt der Döllnitzbahn tun.
Besonders die Aussagen von Herrn Pfeilsticker sind nicht nachvollziehbar. Er
sitzt im OVH-Beirat und ist mitverantwortlich für die Wirtschaftlichkeit dieses Betriebes. Die
Döllnitzbahn wäre ohne Finanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig schon
lange nicht mehr da.
Der OVH betreibt zwei Linien - 803 und 818 - zwischen Mügeln und
Oschatz. Beide Linien erschließen auch alle Ortschaften, fungieren teilweise als Zubringer für die
Döllnitzbahn und bedienen auch nicht die gleichen Haltestellen wie die Döllnitzbahn damit sind
sie keine direkten Parallelverkehre. Die Fahrpläne wurden abgestimmt. Tatsache ist, dass die
Fahrgäste insgesamt nicht mehr werden und der Schülerverkehr rückläufig ist.
Deshalb hat der
Zweckverband Döllnitzbahn die Geschäftsführung beauftragt, ein neues Betriebskonzept, gemeinsam
mit den anderen sächsischen Schmalspurbahnen, die mittlerweile 500 bis 1000 Fahrgäste pro Tag
erzielen, zu erstellen. Dabei soll dem Tourismus mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Alle
sächsischen Schmalspurbahnen sollen in enem gemeinsamen Paket vermarktet werden. Dieses Konzept
muss auch den Zubringerverkehr zur Lago 2006 enthalten. Nur unter dieser Voraussicht wird der ZVNL
eine langfristige Bestellung der Döllnitzbahn aufrecht erhalten. Die Bestellung ist auch die
Voraussetzung für die Förderbehörde, die notwendigen umfangreichen Investitionen zwischen Oschatz
und Kemmlitz zu unterstützen. Denn einem
Unternehmen in die Tasche zu greifen, um das andere zu erhalten, wäre wohl zu einfach.
Hoffnung auf politische Entscheidungen
Der Geschäftsführer der Döllnitzbahn GmbH Gerhard J. Curth schreibt:
Die Döllnitzbahn GmbH hat am 17. Dezember 1993 mit der Deutschen Reichsbahn einen Vorvertrag zum
Kauf für die Strecke und einen Kaufvertrag für die Anlagen geschlossen. Der Grundstückskaufvertrag
wurde nach jahrelangen organisatorischen Problemen bei der Deutschen Bahn im Oktober 2004 zwischen DBG
und DB-Netz vor dem Notar geschlossen. Auf diesen Kaufvertrag wollen die Gemeinden das kommunale
Vorkaufsrecht ausüben. Diese Vorgehensweise ist seitens der DBG nicht ganz nachvollziehbar, zum einen ist der Zweckverband Döllnitzbahn, dem die
Gemeinden angehören, ohnehin
Mehrheitsgesellschafter zum anderen könnten die Gemeinden im Falle einer Stilllegung des Betriebes
ohnehin ihr Vorkaufsrecht geltend machen.
Es bedarf keines Konzepts um festzustellen, dass zwischen Oschatz und Mügeln ein Verkehrsaufkommen von 500 Fahrgästen,
verteilt auf OVH und DBG, gegeben ist. Der ZVNL erwartet jedoch allein auf der Döllnitzbahn 1000 Fahrgäste täglich.
Bisherige Konzepte irisbesondere für den Tourismusverkehr hatten keine Umsetzungschancen. Es sind schlicht die
Rahmenbedingungen, die es zu verändern gilt. Die DBG hatte in den elf Jahren ihres
Bestehens nicht einmal den Ansatz von Planungssicherheit für einen adäquaten Zeitraum. Dadurch sind Zuschüsse für Investitionen
nicht akquirierbar.
Die Konkurrenzsituation zwischen OVH und DBG
ist durch deren Mitgliederschaft im MDV und dem damit geschaffenen gegenseitigen Ergänzungsverkehr
weitgehend bereinigt. Lediglich die Rahmenbedingungen für die Subventionierung des
Personennahverkehrs lassen eine Summierung der Fahrgastzahlen beider Unternehmen zwischen Oschatz
und Mügeln leider nicht zu.
Im Februar wird die DBG ein erneutes Betriebskonzept mit dem Schwerpunkt der touristischen
Erschließung mit der Döllnitzbahn vorlegen. Wir hoffen, dass danach die
notwendigen politischen Entscheidungen getroffen werden.
Zuschüsse für Bahn viel höher als für Busse
Der Vorsitzende des OVH-Betriebsrates Karl-Uwe Eisfeld meint:
Mit
Befremden haben die 70 Mitarbeiter der Omnibusverkehrsgesellschaft mbH "Heideland"
(OVH) den OAZ-Beitrag zur Kenntnis genommen. Leider ist dies nicht der erste Fall, dass sich
Veröffentlichungen, die Aussagen zur Döllnitzbahn beinhalten, gleichzeitig gegen unser
Omnibusunternehmen richten.
Wir haben das Gefühl, dass immer dann, wenn man bei oder mit der
Döllnitzbahn nicht weiter weiß, die OVH als Schuldige ausgemacht wird. Damit wird die gute Arbeit
unserer Belegschaft in Abrede gestellt. Dazu trägt auch bei, dass immer Wieder der Begriff des
Parallelverkehrs verwendet wird, der nicht vorliegt. Die Buslinien 803 und 818 bedienen nicht die
gleichen Haltestellen wie die Döllnitzbahn. Sie haben Zubringerfunktionen von und zur Döllnitzbahn
und in Oschatz natürlich auch von und zur Deutschen Bahn. Hinzu kommt, dass diese
Linien in Mügeln die Funktion haben, das Umsteigen in den Raum Mügeln und Döbeln sicherzustellen.
Außerdem werden die Orte Berntitz, Crellenhain, Leuben, Limbach und ThaIheim bedient. Wesentlich
ist auch die Schülerbeförderung von beziehungsweise zu den Bildungseinrichtungen in Mügeln und
Oschatz sowie dem Umland von Mügeln. In Vorbereitung der Umsetzung der Studie der Technischen
Universität Dresden zur Schülerbeförderung im Kreis Torgau-Oschatz hat es im Jahr 2004 mehrere
Abstimmungen zwischen OVH und Döllnitzbahn gegeben. Dabei wurde - unter Zugrundelegung der
betriebstechnologischen Möglichkeiten der Döllnitzbahn - eine abwechselnde Bedienung durch
die Döllnitzbahn und dem Bus vereinbart. Nicht zuletzt geht es
auch darum, die Fahrgastbeförderung zwischen Oschatz und Mügeln nach den Grundsatzen der
wirtschaftlichen Effektivität zu gestalten. Ob dies mit einem schienengebundenen Verkehrsmittel
möglich ist, ergibt sich nicht vordergründig.
Fest steht aber, dass ein schienengebundener Verkehr zwischen Oschatz und Mügeln mit jährlich rund
einer halben Million Euro bezuschusst werden muss. Der Omnibus kann die Bedienung mit einem
jährlichen Zuschuss in Höhe von 30 000 Euro durchführen.