Beitrag aus der Oschatzer Allgemeinen Zeitung vom 5. August 2002


Verfahren gegen angeklagten Kraftfahrer wird vorläufig eingestellt

Unfall mit Kleinbahn hat Nachspiel vor Gericht

Oschatz/Naundorf. Ein trüber und grauer Tag. Gegen 9.15 Uhr fährt der Maschinenschlosser am 7. Dezember 2001 mit dem Firmen-Transporter auf den unbeschrankten Naundorfer Bahnübergang in Richtung Leuben zu. "Ich habe nach links und rechts geschaut, aber erst kurz vor dem Bahnübergang die Lok bemerkt. Die Turnhalle engt das Gesichtsfeld stark ein. Im letzten Moment wollte ich ausweichen, doch das hat nicht geklappt", erinnert sich der 45-Jährige. Die Lok der Döllnitzbahn schleift den Transporter mit und wird bei diesem Unfall selbst aus den Gleisen gehoben.
"Sie haben ihre Sorgfaltspflicht nicht beachtet und ein Hindernis bereitet, das Leben und wertvolle Sachen gefährdet hat", formuliert der Staatsanwalt die Anklage. Fahrlässiger Eingriff in den Bahn-, Luft- und Schiffverkehr nennt sich dieser Straftatbestand. Per Strafbefehl wurde der Unfallfahrer zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Denn immerhin wurde der Schaden an der Lok und an den Gleisen laut Staatsanwalt auf rund 50 000 Euro geschätzt.
"Ich finde die Geldstrafe zu hoch und den Fahrerlaubnisentzug zu hart. Mein Arbeitsplatz steht auf dem Spiel", erklärte der Angeklagte, warum er gegen den Strafbefehl in Einspruch gegangen war.
Richter Rene Stitterich kennt den Bahnübergang in Naundorf aus eigener Anschauung. "Wenn es gekracht hat, dann dort. Die Bahn sollte reagieren, eine andere Beschilderung anbringen oder eine technische Lösung installieren", sagte er. Auf seinen Vorschlag hin einigten sich der Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger darauf, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt wird. Danach muss der Angeklagte innerhalb von zwei Monaten 600 Euro an die Verkehrswacht Oschatz überweisen. Glücklich, dass er so glimpflich davon gekommen war, schloss der 45-Jährige nach der Verhandlung seine Frau in die Arme.
Frank Hörügel 
PS: OAZ fragte den Döllnitzbahn-Geschäftsführer Gerhard J. Curth, wie es mit dem Bahnübergang weitergehen soll. " Wir sind unserer Sicherungspflicht nachgekommen und in keiner Weise an diesem Unfall schuld. Der Landkreis oder das Straßenbauamt könnten allerdings die Initiative übernehmen und mit uns eine Kreuzungsvereinbarung abschließen ", sagte Curth.

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