Oschatz. Die
einsturzgefährdete Döllnitzmauer unweit der Breiten Straße wird nun ein Fall für die Gerichte.
"Die Verhandlungen sind gescheitert", informierte gestern Gerhard J. Curth,
Geschäftsführer der Döllnitzbahngesellschaft, die OAZ. Am Donnerstag hatten sich die
Bahngesellschaft und die Landestalsperrenverwaltung (LTV) an einen Tisch gesetzt, um ihre Gutachten
zu den Mauerschäden gemeinsam auszuwerten. Wie OAZ bereits berichtete, sieht das Gutachten im
Auftrag der Döllnitzbahn den Verursacher für die abgesenkte Mauer klar bei einer Baufirma, die im
Auftrag der LTV die Döllnitz beräumt. Das Gegengutachten der LTV weist dagegen jede Schuld von der
auftraggebenden Behörde.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen will die Döllnitzbahngesellschaft laut Curth nun das
Bauunternehmen wegen eines gefährlichen Eingriffes in den öffentlichen Eisenbahnbetrieb verklagen.
Seit dem November des vergangenen Jahres kann die Bahn den Streckenabschnitt zwischen dem
Hauptbahnhof und dem Südbahnhof in Oschatz nicht mehr befahren, weil sich die Mauer mitsamt der
Gleisanlage gesenkt hatte. Außerdem will die Döllnitzbahngesellschaft die LTV zivilrechtlich
verklagen. "Damit die Landestalsperrenverwaltung den Neubau der Mauer bezahlt", so Curth.
"Für uns ist weiterhin nicht erkennbar, dass die Mauerschäden durch unsere
Unterhaltungsmaßnahmen entstanden sein sollen", sagte die Sprecherin der LTV Britta Andreas
gestern auf OAZ-Anfrage. Nach Einschätzung eines Fachplanungsbüros, das von der LTV beauftragt
wurde, sei die Standsicherheit der Döllnitzmauer bereits vor der Sedimentberäumung gefährdet
gewesen.
Unabhängig vom Ausgang dieser Gerichtsverfahren soll jetzt schnellstmöglich die Mauer provisorisch
abgestützt werden. "Damit der Verkehr wieder rollt", so der Geschäftsführer. Die Kosten
sollen über eine Zwischenfinanzierung abgedeckt werden. Wann erstmals wieder ein Zug auf dem
gesperrten Streckehabschnitt fahren wird, konnte Curth gestern noch nicht sagen.
Frank Hörügel