Beitrag
aus der Oschatzer Allgemeinen Zeitung vom 5. August 2002
Verfahren
gegen angeklagten Kraftfahrer wird vorläufig eingestellt
Unfall
mit Kleinbahn hat Nachspiel vor Gericht
Oschatz/Naundorf.
Ein trüber und grauer Tag. Gegen 9.15 Uhr fährt der Maschinenschlosser am
7. Dezember 2001 mit dem Firmen-Transporter auf den unbeschrankten Naundorfer
Bahnübergang in Richtung Leuben zu. "Ich habe nach links und rechts
geschaut, aber erst kurz vor dem Bahnübergang die Lok bemerkt. Die Turnhalle
engt das Gesichtsfeld stark ein. Im letzten Moment wollte ich ausweichen, doch
das hat nicht geklappt", erinnert sich der 45-Jährige. Die Lok der
Döllnitzbahn schleift den Transporter mit und wird bei diesem Unfall selbst aus
den Gleisen gehoben.
"Sie haben ihre Sorgfaltspflicht nicht beachtet und ein Hindernis bereitet,
das Leben und wertvolle Sachen gefährdet hat", formuliert der Staatsanwalt
die Anklage. Fahrlässiger Eingriff in den Bahn-, Luft- und Schiffverkehr nennt
sich dieser Straftatbestand. Per Strafbefehl wurde der Unfallfahrer zu einer
saftigen Geldstrafe verdonnert. Denn immerhin wurde der Schaden an der Lok und
an den Gleisen laut Staatsanwalt auf rund 50 000 Euro geschätzt.
"Ich finde die Geldstrafe zu hoch und den Fahrerlaubnisentzug zu hart. Mein
Arbeitsplatz steht auf dem Spiel", erklärte der Angeklagte, warum er gegen
den Strafbefehl in Einspruch gegangen war.
Richter Rene Stitterich kennt den Bahnübergang in Naundorf aus eigener
Anschauung. "Wenn es gekracht hat, dann dort. Die Bahn sollte reagieren,
eine andere Beschilderung anbringen oder eine technische Lösung
installieren", sagte er. Auf seinen Vorschlag hin einigten sich der
Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger darauf, dass das Verfahren gegen
Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt wird. Danach muss der
Angeklagte innerhalb von zwei Monaten 600 Euro an die Verkehrswacht Oschatz
überweisen. Glücklich, dass er so glimpflich davon gekommen war, schloss der
45-Jährige nach der Verhandlung seine Frau in die Arme.
Frank Hörügel
PS: OAZ fragte den Döllnitzbahn-Geschäftsführer Gerhard J. Curth, wie es
mit dem Bahnübergang weitergehen soll. " Wir sind unserer
Sicherungspflicht nachgekommen und in keiner Weise an diesem Unfall schuld. Der
Landkreis oder das Straßenbauamt könnten allerdings die Initiative übernehmen
und mit uns eine Kreuzungsvereinbarung abschließen ", sagte Curth.
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