Zur Lesermeinung "Mit neuer Bahn
Probleme nicht gelöst" des CDU Stadt- und Kreisrates Albert Pfeilsticker
am 14. Dezember in der OAZ nimmt DBG-Betriebsrat Carsten Klug wie folgt
Stellung:
Dass die Döllnitzbahn (DBG), wie jede andere
Bahn, für ihre Leistungen im Personennahverkehr und im Schülerverkehr
Subventionen erhält, gehört nicht zu den Problemen, sondern zu den
Rechtsansprüchen der DBG. Diese Subventionen sind dafür geschaffen worden und
nicht, wie der Autor vermitteln möchte, anrüchig.
Es sei darauf hingewiesen, dass die DBG nur ein Drittel der Subventionen
erhält, die die übrigen vier öffentlichen Schmalspurbahnen bekommen. Die von
Herrn Pfeilsticker genannte Summe der Schülerzuweisungen ist objektiv falsch,
der tatsächliche Betrag, den das Landratsamt ausreicht, liegt unter zehn
Prozent der von Herrn Pfeilsticker genannten Summe. Es trifft nicht zu, dass die
Döllnitzbahn darunter leidet, dass nur vereinzelt Bürger die Bahn benutzen.
Richtig ist, dass die Fahrgastzahlen im Reise- wie im Schülerverkehr ständig
anwachsen. Gründe für die Akzeptanz liegen vor allem in der Anschlussbindung
zwischen DB und DBG in Oschatz Hbf oder der Durchtarifierung zwischen DB und
DBG. Weitere Fahrgaststeigerungen sind zu erwarten durch den künftigen
Fahrplan- und Tarifverbund OVH/DBG und die mit dem Ausbau des Bahnhofs
Thalheim-Kreischa geschaffene Möglichkeit von Zugkreuzungen. Damit können
beispielsweise gleichzeitig Schüler von Mügeln nach Oschatz und von Oschatz
nach Naundorf befördert werden. Mit der weiteren Umrüstung von
Bahnübergängen auf technische Sicherung wird schrittweise die
Reisegeschwindigkeit erhöht und die Fahrzeit verkürzt.
Die Äußerungen des von Bürgern unserer wirtschaftlich schwachen Region
gewählten Politikers sind offenbar auf die Vernichtung und nicht den Erhalt von
Arbeitsplätzen gerichtet. Die DBG beschäftigt 17 Eisenbahner und bildet seit
vier Jahren aus. Arbeitsplätze, die ersatzlos wegfallen würden, wenn es die
DBG nicht gäbe. Ich empfehle Herrn Pfeilsticker, bei seinen
volkswirtschaftlichen Überlegungen die Sinnhaftigkeit so abzuwägen, ob der
Steuerzahler eher vorhandene Arbeitsplätze oder lieber Arbeitslosenunterstützung
bzw. Sozialhilfe subventionieren sollte.